Benutzungsgebühren

1) Kindergarten

Buchungszeit bis zu

Benutzungsgebühr/Monat

1. Kind

Benutzungsgebühr/Monat Geschwister

  5 Stunden

96,80 Euro

  76,80 Euro

  6 Stunden

113,30 Euro

  93,30 Euro

  7 Stunden

129,80 Euro

109.,80 Euro

  8 Stunden

146,30 Euro

126,30 Euro

  9 Stunden

162,80 Euro

142,80 Euro

10 Stunden

179,30 Euro

159,30 Euro

 

Mit der Benutzungsgebühr sind auch ein Spielgeld und ein Getränkegeld abgegolten.

 

2) Kinderkrippe

Buchungszeit bis zu

Benutzungsgebühr/Monat

1. Kind

Benutzungsgebühr/Monat Geschwister

  2 Stunden

 88,00 Euro

 68,00 Euro

  3 Stunden

132,00 Euro

112,00 Euro

  4 Stunden

176,00 Euro

156,00 Euro

  5 Stunden

217,80 Euro

197,80 Euro

  6 Stunden

258,50 Euro

238,50 Euro

  7 Stunden

299,20 Euro

279,20 Euro

  8 Stunden

339,90 Euro

319,90 Euro

  9 Stunden

380,60 Euro

360,60 Euro

10 Stunden

421,30 Euro

401,30 Euro

 

Mit der Benutzungsgebühr sind auch ein Spielgeld und ein Getränkegeld abgegolten.

 

2.1) Beträgt die durchschnittliche Buchungszeit weniger als 5 Stunden, werden die Benutzungsgebühren wie folgt berechnet:

Benutzungsgebühr/Stunde 40,00 Euro

 

2.2) Für die Eingewöhnungsphase (maximale Dauer 1 Monat) werden die Benutzungsgebühren wie folgt berechnet:

Benutzungsgebühr/Monat 118,80 Euro

 

3) Bei Notsituationen die eine kurzfristige Verlängerung der vereinbarten Buchungszeiten an einem Tag notwendig machen, ist zusätzlich folgender Pauschalbetrag zu entrichten:

Einrichtung

Benutzungsgebühr/Stunde

im Kindergarten

 7,00 Euro

in der Kinderkrippe

15,00 Euro

 

4) Brotzeit

Alle Kinder bekommen täglich eine Brotzeit am Vormittag und bei Bedarf am Nachmittag gereicht.

Die Kosten werden monatlich mit den Elternbeiträgen erhoben.

Einrichtung Kosten pro Monat pauschal
im Kindergarten 8,50 Euro
in der Kinderkrippe 7,00 Euro 

 

5) Mittagessen 

Das Mittagessen kann täglich bestellt werden und kostet 3,30 Euro pro Mahlzeit. 

 

Krippengebühren

Zum 5. Dezember 2019 wurde vom bayerischen Landtag die Einführung eines bayerischen Krippengeldes beschlossen.

Mit diesem werden Elternbeiträge bis zu 100,00 Euro pro Monat erstattet.

Dieses Krippengeld ist einkommensabhängig. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller.

Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.

 

Satzungen

alle Satzungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.zolling.de/Kinderbetreuung.o6977.html