Benutzungsgebühren

1) Kindergarten

Buchungszeit bis zu

Benutzungsgebühr/Monat

1. Kind

Benutzungsgebühr/Monat Geschwister

  5 Stunden

88,00 Euro

68,00 Euro

  6 Stunden

103,00 Euro

83,00 Euro

  7 Stunden

118,00 Euro

98,00 Euro

  8 Stunden

133,00 Euro

113,00 Euro

  9 Stunden

148,00 Euro

128,00 Euro

10 Stunden

163,00 Euro

143,00 Euro

 

Mit der Benutzungsgebühr sind auch ein Spielgeld und ein Getränkegeld abgegolten.

 

2) Kinderkrippe

Buchungszeit bis zu

Benutzungsgebühr/Monat

1. Kind

Benutzungsgebühr/Monat Geschwister

  4 Stunden

198,00 Euro

178,00 Euro

  5 Stunden

235,00 Euro

215,00 Euro

  6 Stunden

272,00 Euro

252,00 Euro

  7 Stunden

309,00 Euro

289,00 Euro

  8 Stunden

346,00 Euro

326,00 Euro

  9 Stunden

383,00 Euro

363,00 Euro

10 Stunden

365,00 Euro

345,00 Euro

 

Mit der Benutzungsgebühr sind auch ein Spielgeld und ein Getränkegeld abgegolten.

 

2.1) Beträgt die durchschnittliche Buchungszeit weniger als 5 Stunden, werden die Benutzungsgebühren wie folgt berechnet:

Benutzungsgebühr/Stunde 40,00 Euro

 

2.2) Für die Eingewöhnungsphase (maximale Dauer 1 Monat) werden die Benutzungsgebühren wie folgt berechnet:

Benutzungsgebühr/Monat 108,00 Euro

 

3) Bei Notsituationen die eine kurzfristige Verlängerung der vereinbarten Buchungszeiten an einem Tag notwendig machen, ist zusätzlich folgender Pauschalbetrag zu entrichten:

Einrichtung

Benutzungsgebühr/Stunde

im Kindergarten

 7,00 Euro

in der Kinderkrippe

15,00 Euro

 

4) Brotzeit

Alle Kinder bekommen täglich eine Brotzeit am Vormittag und bei Bedarf am Nachmittag gereicht.

Die Kosten werden monatlich mit den Elternbeiträgen erhoben.

Einrichtung Kosten pro Monat pauschal
im Kindergarten 7,50 Euro
in der Kinderkrippe 6,00 Euro 

 

5) Mittagessen 

Das Mittagessen kann täglich bestellt werden und kostet 3,30 Euro pro Mahlzeit. 

 

Krippengebühren

Zum 5. Dezember 2019 wurde vom bayerischen Landtag die Einführung eines bayerischen Krippengeldes beschlossen.

Mit diesem werden Elternbeiträge bis zu 100,00 Euro pro Monat erstattet.

Dieses Krippengeld ist einkommensabhängig. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller.

Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.

 

Satzungen

alle Satzungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.zolling.de/Kinderbetreuung.o6977.html