1) Kindergarten
Buchungszeit bis zu |
Benutzungsgebühr/Monat 1. Kind |
Benutzungsgebühr/Monat Geschwister |
5 Stunden |
96,80 Euro |
76,80 Euro |
6 Stunden |
113,30 Euro |
93,30 Euro |
7 Stunden |
129,80 Euro |
109.,80 Euro |
8 Stunden |
146,30 Euro |
126,30 Euro |
9 Stunden |
162,80 Euro |
142,80 Euro |
10 Stunden |
179,30 Euro |
159,30 Euro |
Mit der Benutzungsgebühr sind auch ein Spielgeld und ein Getränkegeld abgegolten.
2) Kinderkrippe
Buchungszeit bis zu |
Benutzungsgebühr/Monat 1. Kind |
Benutzungsgebühr/Monat Geschwister |
2 Stunden |
88,00 Euro |
68,00 Euro |
3 Stunden |
132,00 Euro |
112,00 Euro |
4 Stunden |
176,00 Euro |
156,00 Euro |
5 Stunden |
217,80 Euro |
197,80 Euro |
6 Stunden |
258,50 Euro |
238,50 Euro |
7 Stunden |
299,20 Euro |
279,20 Euro |
8 Stunden |
339,90 Euro |
319,90 Euro |
9 Stunden |
380,60 Euro |
360,60 Euro |
10 Stunden |
421,30 Euro |
401,30 Euro |
Mit der Benutzungsgebühr sind auch ein Spielgeld und ein Getränkegeld abgegolten.
2.1) Beträgt die durchschnittliche Buchungszeit weniger als 5 Stunden, werden die Benutzungsgebühren wie folgt berechnet:
Benutzungsgebühr/Stunde | 40,00 Euro |
2.2) Für die Eingewöhnungsphase (maximale Dauer 1 Monat) werden die Benutzungsgebühren wie folgt berechnet:
Benutzungsgebühr/Monat | 118,80 Euro |
3) Bei Notsituationen die eine kurzfristige Verlängerung der vereinbarten Buchungszeiten an einem Tag notwendig machen, ist zusätzlich folgender Pauschalbetrag zu entrichten:
Einrichtung |
Benutzungsgebühr/Stunde |
im Kindergarten |
7,00 Euro |
in der Kinderkrippe |
15,00 Euro |
4) Brotzeit
Alle Kinder bekommen täglich eine Brotzeit am Vormittag und bei Bedarf am Nachmittag gereicht.
Die Kosten werden monatlich mit den Elternbeiträgen erhoben.
Einrichtung | Kosten pro Monat pauschal |
im Kindergarten | 8,50 Euro |
in der Kinderkrippe | 7,00 Euro |
5) Mittagessen
Das Mittagessen kann täglich bestellt werden und kostet 3,30 Euro pro Mahlzeit.
Krippengebühren
Zum 5. Dezember 2019 wurde vom bayerischen Landtag die Einführung eines bayerischen Krippengeldes beschlossen.
Mit diesem werden Elternbeiträge bis zu 100,00 Euro pro Monat erstattet.
Dieses Krippengeld ist einkommensabhängig. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller.
Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.
Satzungen
alle Satzungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zolling.de/Kinderbetreuung.o6977.html